Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Viele fragen sich, wie zulässig es ist, dass der eigene Arbeitgeber einen ständig beim Arbeiten mit Videokameras überwacht. Oft ist diese Frage nicht einfach zu beantworten und es muss juristisch differenziert werden. Das Hauptkriterium bei dieser Überlegung wird sein, ob das Interesse des Arbeitgebers das der Arbeitnehmer überwiegt.

Auf der Seite jedes einzelnen Arbeitnehmers ist das Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG zu berücksichtigen. Aber auch dem Arbeitgeber stehen Grundrechte, wie unter anderem die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und das Recht auf Eigentum nach Art. 14 Abs. 1 GG zu.

Insofern muss jeder Einzelfall gesondert untersucht werden.

Eine der ersten Fragen, die ein Anwalt Ihnen stellen wird ist „War die Überwachung heimlich?“ Denn eine heimliche Überwachung ist schwerer zu rechtfertigen, als eine, auf die hingewiesen wird. Vor allem könnte durch den fehlenden Hinweis § 6b Abs. 2 BDSG verletzt sein. Aber auch ein solcher fehlender Hinweis muss nicht immer zur Unzulässigkeit der Überwachung führen. 

Zum Beispiel hat das BAG im Urteil vom 21.06.2012 – 2 AZR 153/11 die Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Aufnahme eines Zigarettendiebstahls durch die Mitarbeiterin als Beweis für eine fristlose Kündigung taugt. An diesem Fall hat das BAG erläutert, dass bei konkreten Verdachtsfällen ein durch die versteckte Videoüberwachung beschafftes Beweis zulässig ist, wenn dem Arbeitgeber keine weniger einschneidende Mittel zur Verfügung standen und die Überwachung selbst nicht unverhältnismäßig ist.

In dem oben erläuterten Fall ist die Entscheidung des Gerichts zu Gunsten des Arbeitgebers ausgefallen. Dies sollte einen Arbeitnehmer nicht verschrecken, denn in vielen Fällen liegt der Fall anders und die Videoüberwachung kann als unzulässig oder unverhältnismäßig eingestuft werden. 

 

HABEN SIE FRAGEN?

"Wenn Sie vermuten, dass Ihre Persönlichkeitsrechte mit Videoüberwachung am Arbeitsplatz eingegriffen sind, zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an. Ich freue mich darauf, Ihre Fragen zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz beantworten. Sie können mich sowohl am Telefon zu den üblichen Zeiten, als auch per Mail erreichen. Um die Kommunikation zu erleichtern, können Sie jedoch auch das Formular unten benutzen."