FAQ

Falls Sie sich Fragen,was eine Beratung bei mir zu den obengenannten  oder zur ähnlichen Themen kosten könnte, kann ich gern auf die Vorschriften des RVG verweisen. Die Kosten für die erste Beratung können für einen Verbraucher gem. § 34 RVG nicht € 190,- übersteigen. Meist wird die Erstberatung mit € 130,- in Rechnung gestellt.

Wenn Sie sich immer noch nicht sicher sind, sprechen Sie mich an und ich werde Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit eine Vollmacht herunterzuladen, die für meine Beauftragung unumgänglich sein wird.

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