Vertragsrecht

Verträge im täglichen Leben oder „brauche ich ein Anwalt“?

-      Eine Zeitung, bitte.
-      Das macht 1,20 €.
-      Schönen Tag noch.

Diesen Dialog führen wir tagtäglich. Doch juristisch stecken in dieser kleinen Unterhaltung drei Rechtsgeschäfte. Zwei Übereignungen und ein Vertrag. Verträge bestimmen unser tägliches Leben ohne, dass wir es merken.

Normalerweise laufen die Vertragsabschlüsse wie oben ab, jeder bekommt das, was er von seinem Vertragspartner haben will und man geht auseinander.  Es ist, entgegen einer verbreiteten Meinung, auch völlig in Ordnung einen Vertrag mündlich zu schließen. Deswegen ist er nicht weniger wirksam.

Doch manchmal läuft etwas schief. Meistens bei einem schriftlichen Vertrag. Die Ware wird nicht wie vereinbart geliefert, die Leistung wird nicht erfüllt, das Geld kommt nicht an. Und dann entschließt man sich, manchmal viel zu spät, zu einem Anwalt zu gehen.
 

Der Verbraucher versucht das Problem selbst zu lösen, er geht ins Internet, holt sich Tipps von anderen, „die genau so eine Geschichte hatten“ und schreibt einen Brief an den Vertragspartner mit der Forderung „den Vertrag wieder aufzulösen“.  Leider klappt nicht immer alles so, wie der Verbraucher sich vorstellt. Leider ist die Forderung eines Rücktritts vom Vertrag nicht immer angemessen. Und im schlimmsten Fall bekommt der Verbraucher, der sich selbst helfen wollte eine Mahnung nach der anderen oder sogar Post vom Amtsgericht Hühnfeld, das für Mahnungen zuständig ist. 

Und wenn er dann immer noch zögert zum Anwalt zu gehen kann es verheerende Konsequenzen haben.

Es ist wichtig zu verstehen, dass ein Vertrag nachdem er entstanden ist, zunächst in der Welt ist und erfüllt werden muss. Es ist einfacher jemanden zur Erfüllung seiner Pflichten zu zwingen, als diesen Vertrag wieder aus der Welt zu schaffen. Und die Pflicht zur Zahlung entfällt auch nicht dadurch, dass man seine Unzufriedenheit dem Vertragspartner mitteilt. 

Jeder Fall ist anders und speziell. Sich mit jemanden zu vergleichen, der auf den ersten Blick eine ähnliche Situation hat, aber juristisch ganz anders zu behandeln ist führt dazu, dass man falsche Schritte unternimmt.

Eins lässt sich mit Klarheit festhalten: Je früher Sie zum Anwalt gehen, desto eher wird Ihre Situation richtig eingeschätzt und desto eher wissen Sie, was Sie in Ihrer konkreten Situation unternehmen müssen. Wenn Sie Angst vor den Anwaltskosten haben, fragen Sie Ihren Anwalt was die erste Beratung kosten wird. Gem. § 34 Abs. 1 RVG sollte dieser Wert 190,- €  nicht übersteigen. Dies klingt zunächst nach viel Gels, aber manchmal ist es viel billiger, als der Versuch es ohne den Anwalt zu erledigen. Schließlich muss hier jeder selbst entscheiden.

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