Überprüfung des Arbeitsvertrages

Wenn jemand eine neue Stelle findet, überlegt er als erstes, ob er den Arbeitsvertrag unterschreiben soll, der ihm vom neuen Arbeitgeber vorgelegt wird. Viele überlegen, ob man sich an einen Anwalt wenden soll, damit dieser den Arbeitsvertrag überprüft.

Diese Entscheidung wird jedoch dadurch gehemmt, dass eine solche Überprüfung auch kostspielig sein könnte. Die wichtigste Frage ist also: „Muss ich immer den Arbeitsvertrag überprüfen?“

Wie bei den meisten rechtlichen Fragen, lautet die Antwort: „Es kommt darauf an.“ 

Zunächst sollte sich jeder klar machen, dass es bei jedem Arbeitsvertrag um AGBs handelt. Insofern können Sie sich sicher sein, dass Klauseln, die offensichtlich gegen die Regelungen des Arbeitsrechts sind, keine Wirksamkeit entfalten. Auch Überraschungsklauseln oder solche, deren Verständlichkeit verschleiert wurde, werden höchstwahrscheinlich unwirksam sein.
 

Wenn es Ihnen jedoch darum geht bestimmte Vereinbarungen im Vertrag wiederzufinden oder darum dass manche Klauseln Ihrer Meinung nach aus Ihrem Vertrag gestrichen werden sollten, haben Sie einen guten Grund sich an einen Anwalt Ihres Vertrauen zu wenden, der Ihnen die Regelungen erklärt und Formulierungsvorschläge gibt.

Wenn es Ihnen jedoch darum geht bestimmte Vereinbarungen im Vertrag wiederzufinden oder darum dass manche Klauseln Ihrer Meinung nach aus Ihrem Vertrag gestrichen werden sollten, haben Sie einen guten Grund sich an einen Anwalt Ihres Vertrauen zu wenden, der Ihnen die Regelungen erklärt und Formulierungsvorschläge gibt.

 

 

 

 

 

 

HABEN SIE FRAGEN?

Falls Sie Fragen zu Ihrem neuen oder laufenden Arbeitsvertrag haben, zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an. Ich freue mich darauf, Ihre Fragen zu beantworten. Sie können mich sowohl am Telefon zu den üblichen Zeiten, als auch per Mail erreichen. Um die Kommunikation zu erleichtern, können Sie jedoch auch das Formular unten benutzen.