Mobbing am Arbeitsplatz

Das Wort „Mobbing“ wurde durch viele Filme aus den USA in den deutschen Sprachgebrauch integriert. Das deutsche Recht kennt diesen Begriff leider nicht. Das veranlasst viele Menschen, die sich nur sporadisch mit dem Arbeitsrecht auseinandersetzen zu sagen, dass es keine Mittel gibt sich gegen Mobbing zu wehren. Diese Einstellung ist allerdings überholt…

Auch wenn man im deutschen Recht das Wort „Mobbing“ nicht antrifft, gibt es dieses Phänomen in den deutschen Betriebsstätten und folglich auch in der deutschen Gerichtsbarkeit. So hat das BAG (Urteil vom 15.1.1997 — 7 ABR 14/96) Mobbing als „systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“ definiert. Da der Fantasie der Mobber keine Grenzen gesetzt sind, gibt es zahlreiche Beispiele, was unter Mobbing fallen könnte. Es fängt bei Gerüchten an und kann bis hin zur sexuellen Belästigung ausarten.

Die Anspruchsgrundlage in den klassischen Mobbingfällen wird meist § 823 I BGB in Verbindung mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 I iVm 2 I GG sein. Der Beweis einer solchen Verletzung gestaltet sich schwierig, denn es kann davon ausgegangen werden, dass bei Gericht alles geleugnet wird. Daher kann jedem Arbeitnehmer empfohlen werden ein sog. „Mobbing-Tagebuch“ zu führen und darin jede Handlung aufzuzeichnen, die er als Mobbing empfindet. Später wird jede solcher Handlungen objektiv beurteilt und danach entschieden, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt.

Schließlich ist noch die Frage zu beantworten, wie hoch das Schmerzensgeld für den gemobbten sein kann. Hier ist zu bemerken, dass in Deutschland das Schmerzensgeld bei weitem nicht so hoch ist, wie in den USA. Vielmehr wird es von dem Gehalt des gemobbten abhängig sein und bemisst sich in jedem Einzelfall anders. Was der Arbeitnehmer jedoch immer erwirken kann, ist ein Unterlassungsanspruch, der bis hin zu Kündigung des Mobbers führen könnte.

Da die Mobbingfälle so zahlreich und verschieden sind, kann jedem in einem solchen Fall nur geraten werden sich an einen Anwalt zu wenden, um seine Recht am besten wahrzunehmen.

HABEN SIE FRAGEN?

Wenn Sie fühlen, dass Sie am Arbeitsplatz von Mobbing betroffen sind, zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gerne darüber, was Sie in diesem Fall tun können. Sie können mich sowohl am Telefon zu den üblichen Zeiten, als auch per Mail erreichen. Um die Kommunikation zu erleichtern, können Sie jedoch auch das Formular unten benutzen.