Mietrecht

Als Mieter oder Vermieter sollte man eigene Rechte und Pflichten zu Mietrecht gut wissen. Diese werden in einem Mietvertrag geregelt.

Bevor ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen wird, ist es sehr wichtig, den Vertrag genau durchzulesen. Dabei sollte man besonders auf folgende Punkte achten: Im Vertrag soll eine genaue Bezeichnung des Mietobjektes, eine komplette Auflistung der vermieteten Räume mit allen Nebenräumen und Flächen sowie eine genaue Bezeichnung mitvermieteter Einrichtung vorhanden sein. Es darf eine genaue Bezeichnung der Mietparteien mit Adresse des Vermieters und seines Vertreters, der für ihn handelt, nicht fehlen. Die Mitdauer, Mindestdauer sowie die Kündigungsfrist sollen vorgeschrieben sein.

Jeder Mieter hat gem. § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung. Das ist die stärkste Waffe, die der Mieter hat und zugleich der stärkste Schutz, dass das Gesetz zu bieten hat. Dies wissen inzwischen die meisten Mieter. Doch kaum einer weiß, wie dieses Recht ausgeübt wird.

HABEN SIE FRAGEN?

"Haben Sie als Mieter oder Vermieter Fragen zu Mietrecht, Mietvertrag, Schönheitsreparaturen, Mietminderung und Kündigungsfrist? Zögern Sie nicht und sprechen Sie mich an. Ich freue mich darauf Ihre Fragen zu beantworten. Sie können mich sowohl am Telefon zu den üblichen Zeiten, als auch per Mail erreichen. Um die Kommunikation zu erleichtern, können Sie jedoch auch das Formular unten benutzen."