Jeder Mieter hat gem. § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung. Das ist die stärkste Waffe, die der Mieter hat und zugleich der stärkste Schutz, dass das Gesetz zu bieten hat. Dies wissen inzwischen die meisten Mieter. Doch kaum einer weiß, wie dieses Recht ausgeübt wird.