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Das Recht auf Mietminderung
Jeder Mieter hat gem. § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung bei Mängeln in der Wohnung. Das ist die stärkste Waffe, die der Mieter hat und zugleich der stärkste Schutz, dass das Gesetz zu bieten hat. Dies wissen inzwischen die meisten Mieter. Doch kaum einer weiß, wie dieses Recht ausgeübt wird.
Wichtig ist zunächst, dass der Mieter keine Kenntnis über diesen Mangel bei Vertragsschluss hatte. Was jedoch noch entscheidender ist, ist die Pflicht des Mieters den Vermieter unverzüglich über den Mangel aufzuklären. Tut er dies nicht, so kann er die Miete in dieser Zeit auch nicht mindern.
Schließlich stellt sich die Frage nach der Höhe und der Dauer der Minderung. Der Mieter kann die Miete ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Vermieter informiert wurde bzw. nachdem der Mieter alles Mögliche getan hat, um den Vermieter zu informieren. In dem Moment, in dem der Mangel behoben wurde, lebt die vollständige Mietzahlungspflicht wieder auf.
Bei der Höhe der Minderung bietet Google Hilfe für den Verbraucher, da es im Internet unzählige „Mietminderungstabellen“ gibt, die auf den einschlägigen Entscheidungen der Gerichte basieren und den etwaigen Prozentsatz der Minderung in bestimmten Fällen wiedergeben.
Wenn Sie zum Beispiel wegen Schimmelbefalls im Schlafzimmer die Mietzahlung mindern wollen, dann würden Sie in der Mietminderungstabelle die Entscheidung des Landgericht Konstanz (Urteil vom 20.12.2012, Az. 61 S 21/12) [ http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Konstanz_61-S-2112_Dreimaliges-taegliches-Lueften-zur-Vermeidung-von-Schimmelpilzbildung-ist-ausreichend.news15931.htm ] finden, nach der in einem solchen Fall 20% Minderung angemessen wären.
Ein vorrangiges Problem für den Mieter entsteht meist nachdem der Mangel behoben wurde. Denn der Vermieter hat ebenfalls eine Möglichkeit sich gegen die Minderung zu wehren. Der effektivste Weg wäre zu beweisen, dass der Mangel auf die Handlungen des Mieters zurückzuführen ist. Zum Beispiel wird in den Fällen von Schimmelbefalls oft dem Mieter vorgeworfen, er habe nicht oft genug gelüftet etc.
Der Vermieter wird versuchen die Miete, die nicht entrichtet wurde sowie die Kosten der Mängelbeseitigung, zurückzubekommen. In einem solchen Fall kann beiden Parteien empfohlen werden sich an einen Anwalt zu wenden, denn nur ein Anwalt kann die Beweislast für jede Partei ermitteln und somit auch das Prozessrisiko bestimmen. Denn die Gerichtskosten können in solchen Fällen so hoch sein, dass ein Prozess für jede Partei ermüdend und kostspielig wird. Wenn dies so sein sollte, kann ein Vergleich sinnvoll sein und ein guter Vergleich wird nur geschlossen, wenn jemand an Ihrer Seite ist, der die Risiken und Chancen einschätzen kann.